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Menschen mit Behinderungen fordern zunehmend, trotz erheblicher Behinderung selbstbestimmt und eigenverantwortlich leben zu dürfen. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) führt darum zusammen mit der Stiftung Assistenz Schweiz (SAssiS) den Pilotversuch Assistenzbudget durch. Die Anmeldefrist ist Ende Juni 2007 abgelaufen.
Aufgrund des individuellen Zeitbedarfs an benötigter Hilfe wird ein monatlicher Geldbetrag ermittelt: das "Assistenzbudget". Dieses wird der behinderten Person direkt ausbezahlt. Mit dem Assistenzbudget können die Behinderten oder gegebenenfalls ihre gesetzliche Vertretung, in der Rolle von ArbeitgeberInnen selbst ausgesuchte Personen anstellen oder beauftragen, die ihnen im Alltag die notwendige Hilfe (Assistenz) leisten.
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